Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
   
 

Häufig gestellte Fragen

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Kann ich für ein Schlichtungsverfahren  Prozesskostenhilfe beantragen ?

Besteht bei Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang ? Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen ?

Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen ?
Oder muss ich zu einer Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen ?

Was passiert, wenn ich zum Schlichtungstermin einfach nicht hingehe?

Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens ?

Wer trägt die Kosten des Schlichtungsverfahrens ?

Wie hoch sollte der Vorschuss sein ?
Gibt es Festlegungen für die Höhe des Vorschusses ?

Muss das Schiedsamt einen Vorschuss nehmen ?  Besteht eine Vorschusspflicht ?

Woher erfahre ich, ob ich bei der Schiedsperson richtig bin?
Wofür ist die Schiedsperson überhaupt zuständig ?

Wie lange dauert das Verfahren ?

Kann ich das Verfahren beschleunigen ?

Kann ich den Antrag auf Schlichtungsverhandlung auch persönlich beim Schiedsamt stellen ?

Verdient die Schiedsperson am Schiedsamt etwas ?

Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. Vordrucke, Fortbildungskosten, Erstausstattung mit Schild, Siegel, amtlichen Büchern etc. ?

Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus ?

An wen kann ich mich bei Beschwerden über eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann wenden ?

Wie wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt ?

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