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Neuer Kommentar für Schiedsämter und Schiedsstellen

Jedes Bundesland hat eigene Gesetze mit unterschiedlichen Bezeichnungen normiert und dazu (bis auf Sachsen) auch jeweils eigene Verwaltungsvorschriften erlassen. Eine einheitliche Bundesschiedsordnung, die für alle Schiedsstellen Gültigkeit hat, wäre zwar äußerst wünschenswert, existiert bisher jedoch nicht.
Auch ein einheitlicher Kommentar für all die unterschiedlichen Vorschriften in den 12 Bundesländern liegt bisher nicht vor.

Der Leiter des Bundesschiedsamtsseminars Dieter Fischbach hat nun einen entsprechenden Kommentar verfasst., der sich zurzeit im Druck befindet und Anfang Juli fertig gestellt sein wird.
Dieser Kommentar soll den Schiedspersonen (Friedensrichter/innen) und den Gemeinden, bei denen Schiedsstellen eingerichtet sind, sowie den Leitern der Amtsgerichte, die für die Aufsicht der Schiedspersonen (Friedensrichter/innen) zuständig sind, eine sinnvolle und praxisnahe Arbeitsgrundlage bieten.

Im Hinblick auf die Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern war es weder sinnvoll, noch praktikabel, für jedes einzelne Bundesland die dort anwendbaren Vorschriften im Einzelnen zu kommentieren. Es käme dabei nicht nur zu zahlreichen Wiederholungen, sondern würde auch bei weit über 1000 Vorschriften (Gesetze und Verwaltungsvorschriften) den Umfang des Kommentars so erweitern, dass dessen Handhabung in der Praxis sehr eingeschränkt wäre.

Die Kommentierung wird an Hand der Vorschriften des größten Bundeslandes mit den meisten Schiedsstellen, nämlich Nordrhein-Westfalen, vorgenommen. Nach jeder einzelnen Vorschrift bezüglich der anderen weiteren Bundesländern werden die Unterschiede, Abweichungen und Ergänzungen in den dortigen Vorschriften erläutert.

Außerdem wird - um die Arbeit in der Praxis der Schiedspersonen und Gemeinden weiter zu erleichtern  - im Anschluss an den eigentlichen Kommentar dieser um zwei Teile ergänzt, die einmal die konkrete Vorgehensweise der Schiedspersonen und einmal die konkrete Vorgehensweise der Gemeinden beinhalten.

Der Gesamtkommentar hat etwa 540 Seiten und kostet 54 Euro.

Er ist Anfang Juli über den BDS, oder direkt über Herrn Dieter Fischbach, Wahlschieder Grube 26a, 66265 Heusweiler zu beziehen.

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